Jul 252014
 

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SeFaulbrut03it mehreren Jahren wird in Hessen für Imkervereine ein flächendeckendes Monitoring der Amerikanischen Faulbrut – AFB-Monitoring – angeboten, das über den Landesverband Hessischer Imker mit Mitteln der EU und des Landes Hessen gefördert wird. Pro Verein wird eine bestimmte Anzahl Futterkranzproben mikrobiologisch auf AFB-Sporen untersucht. Die Futterproben sollen –über mehrere Jahre verteilt –das jeweilige Einzugsgebiet des Vereins flächendeckend abbilden. Für den Verein Frankenstein gibt es zwei Probenkontingente.

 

Sammeln von Futterkranzproben

 

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Die stichprobenartige Beprobung von Bienenvölkern ist freiwillig und dient als vorbeugende Maßnahme, um Gefahrenpotentiale rechtzeitig zu erkennen und unentdeckte Faulbrutherde aufzufinden, lange bevor es zum Ausbruch der Seuche kommt.
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Für die mikrobiologische Feststellung der Sporenbelastung werden entnommene Futterkranzproben an das Labor des Bieneninstituts Kirchhain geschickt.Die Futterkranzproben sollten möglichst im oder nahe am Brutnest, kurz vor oder kurz nach dem Abschleudernentnommen werden.

 

Was passiert nach der Faulbrutsporenuntersuchung?

 

AFB ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche verursacht durch das sporenbildende Bakterium Paenibacilluslarvae. Falls sich im Sammelgebiet der Bienen Völker mit erhöhtem Sporengehalt befinden, sind erfahrungsgemäß ebenfalls Sporen in Futterkranzproben zu finden. Wichtig ist daher frühzeitig stark befallene Stände ausfindig zu machen und dann entsprechend zu handeln, bevor die Seuche ausbricht.

Stufe 0: keine Sporen

Stufe 1: Sporengehalt gering – Prophylaktische Maßnahmen

  • beprobte Völker hatten Kontakt zu sporenhaltigem Material(Honig, Futter, Waben)
  • Quelle ist ausfindig zu machen
  • im Radius von 1-2 km sind alle Bienenstände zu beproben
  • Imker informiert freiwillig Amtsveterinär

Stufe 2: Sporengehalt hoch – Sanierungsmaßnahmen

  • es besteht der Verdacht, dass AFB Krankheit ausgebrochen ist
  • Veterinäramt wird direkt vom Institut verständigt
  • weitere Vorgehensweise legt die Bienenseuchen-VO und das Veterinäramt fest
  • Sanierung betroffener Bienenstände zur Verhinderung der Ausbreitung und Verschleppung der AFB

(Bilder und Text: Heike Stumpf)